Das Umwelt-Lexikon
Parteistellung
- Parteistellung : Jene BürgerInnen und juristische Personen, die nach den Bestimmungen des österreichischen Verwaltungsgesetzgebers berechtigt sind, in einem Behördenverfahren die Parteirechte (Einwendungen, Akteneinsicht, Anhörung, Berufung, etc.) wahrzunehmen.
Möchten Sie den obigen Eintrag korrigieren oder Ihr Unternehmen der Rubrik hinzufügen? Änderungen sind kostenlos. Schreiben Sie mir eine kurze Nachricht.
Ähnliche Artikel | |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf finanzen-lexikon.de | ■ |
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, in Österreich GesmbH) gewährt durch die Trennung . . . Weiterlesen | |
Aufbewahrungsfristen auf industrie-lexikon.de | ■ |
Die Aufbewahrungsfristen regeln, wie lange Nachweisdokumente (Aufzeichnungen) bzw. die älteren Versionen . . . Weiterlesen |