- Sonderabfallentsorgung : Sonderabfall kann nicht zusammen mit Siedlungsabfall entsorgt werden und ist deshalb regelmäßig von der Entsorgungspflicht der entsorgungspflichtigen Körperschaft ausgeschlossen. Die Sonderabfallentsorgung ist somit grundsätzlich Aufgabe des Abfallerzeugers als Verursacher.
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