- Sonderabfallentsorgung : Sonderabfall kann nicht zusammen mit Siedlungsabfall entsorgt werden und ist deshalb regelmäßig von der Entsorgungspflicht der entsorgungspflichtigen Körperschaft ausgeschlossen. Die Sonderabfallentsorgung ist somit grundsätzlich Aufgabe des Abfallerzeugers als Verursacher.