Altholz ist ein Sammelbegrif für Holzbauteile, -produkte und -materialien aus Gebäudeabbrüchen, Umbauten, Renovierungen (z.B. Balken, Böden, Decken, Treppen, Fenster, Türen, Tische, Schränke, Stühle, Kisten, Paletten, Schalungen und Gerüste).

Altholz kann naturbelassen, behandelt (z. B. Eisenbahnschwellen, Telefonmasten) und beschichtet (z. B. Furniere, Melaminbeschichtungen) sein. Je nach Behandlung und Beschichtung kann Altholz in unterschiedliche Klassen unterteilt werden, die nur in bestimmten Feuerungsanlagen verbrannt werden dürfen.


Andere Definition:

Altholz ist bereits stofflich genutztes Holz, das am Ende seines Nutzungsweges steht. Altholz fällt z.B. im Bausektor an (Renovierungen, Abriss), als Verpackungsmaterial oder als Altmöbel, die in den Sperrmüll gegeben werden. Altholz wird bereits zu großen Teilen in Holzkraftwerken für die Strom- und Wärmeproduktion verwendet oder zur Beifeuerung in Müllverbrennungsanlagen (MVA) oder konventionellen Kraftwerken genutzt. Ein kleiner Teil des Altholzes wird wiederum stofflich genutzt in der holzbe- und verarbeitenden Industrie. Nach Abzug dieser Mengen kann das Potenzial von Altholz im Bundesland geschätzt werden. Dabei wird angenommen, dass sich das Aufkommen von Altholz bis 2020 weitgehend stabil bleibt. Wie beim Potenzial von Industrierestholz ergeben sich starke regionale Ungleichheiten, da ein Im- und Export über die Grenzen von Bundesländern verbreitet ist.