Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen als Gegenleistung (Entlohnung) für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis zufließen (§ 19 EStG, § 2 LStDV). Der im EStG nicht definierte Begriff Arbeitslohn wird von Finanzverwaltung und Rechtsprechung weit ausgelegt. Er entspricht im Grundsatz, jedoch nicht in allen Einzelheiten dem Arbeitslohnbegriff im Arbeitsrecht und dem des "Arbeitsentgelts" im Sozialversicherungsrecht.