Umweltstandards sind Normen staatlicher oder nichtstaatlicher Organe und Institutionen. Dazu gehören "Diskussionswerte" und "Orientierungswerte", die von Fachwissenschaftlern für Gremien, Kommissionen, Verbände oder Behörden vorgeschlagen werden;
"Richtwerte" werden von Gremien, Kommissionen und Verbänden durch Veröffentlichung bekanntgemacht; "Grenzwerte" werden von Behörden durch einen gesetzgeberischen Akt verbindlich festgelegt.
Umweltstandards können wie folgt klassifiziert werden:
immissionsbezogene Umweltstandards zum Schutz empfindlicher Pflanzen, Tiere und Sachgüter sowie zur Begrenzung der Schadstoffkonzentrationen in Umweltmedien, die unmittelbar oder mittelbar die vom Menschen aufgenommene Schadstoffmenge bestimmen (Luft, Trinkwasser, Böden, Lebens- und Futtermittel);
produktbezogene Umweltstandards, die die Freisetzung von Schadstoffen bei der Verwendung bestimmter Produkte und Erzeugnisse vermindern und den Umgang mit gefährlichen Stoffen regeln sollen;
biologische Normen und Standards, die die Schadstoffbelastung des Menschen durch Angabe maximal tolerierbarer Schadstoffkonzentrationen im menschlichen Organismus auf ein medizinisch unbedenkliches Maß begrenzen sollen.
Von Schadstoffen können schädliche Wirkungen auf Lebewesen und Sachgüter ausgehen. Zu den Schadstoffen . . . Weiterlesen
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