Bei uns werden derzeit jährlich ca. 3,4 Millionen Personenkraftwagen stillgelegt. Für diese ist eine umweltfreundliche Altautoentsorgung festgelegt. Der Großteil hiervon wird der Verwertung zugeführt. Insbesondere aufgrund ihres hohen Anteils an verschiedenen Metallen sind Altautos eine wertvolle Rohstoffquelle. Gemäß Altauto-Verordnung sind Besitzer von Altautos verpflichtet, ihr Altauto einem anerkannten Verwertungsbetrieb oder einer anerkannten Annahmestelle zu überlassen (z.B. Vertragshändler eines Automobilherstellers). Er erhält dann einen Verwertungsnachweis, den er bei der Abmeldung des Wagens bei der Zulassungsstelle vorlegen muss.

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