Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß Verordnung (EG) Nr. 765/2008, "dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind." (Art. 2 Nr. 20) und "dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit allen in den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft enthaltenen für deren Anbringung geltenden Anforderungen übernimmt." (Art. 30 Abs. 3).

"CE-Kennzeichnung" im Umweltkontext bezieht sich auf die CE-Kennzeichnung, die auf bestimmten Produkten in der Europäischen Union angebracht werden muss, um anzuzeigen, dass diese Produkte bestimmten EU-Richtlinien und -Standards entsprechen. Diese Richtlinien und Standards können sich auf die Umweltauswirkungen von Produkten beziehen, wie z.B. Emissionen, Energieeffizienz und Recycling. Einige Beispiele sind:

  1. Energieeffizienz: CE-Kennzeichnung kann erforderlich sein für Produkte wie Elektrogeräte und Beleuchtung, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Standards für Energieeffizienz entsprechen.

  2. Emissionen: CE-Kennzeichnung kann erforderlich sein für Produkte wie Kraftfahrzeuge und Heizungsanlagen, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Standards für Verbrennungsanlagen entsprechen.

  3. Elektronische Geräte: CE-Kennzeichnung kann verwendet werden, um sicherzustellen, dass elektronische Geräte den europäischen Umweltrichtlinien für die Reduzierung von Schadstoffen und die Einsparung von Ressourcen entsprechen.

  4. Bauprodukte: CE-Kennzeichnung kann verwendet werden, um sicherzustellen, dass Bauprodukte, wie z.B. Dämmstoffe, Fenster und Türen, den europäischen Umweltrichtlinien für die Energieeffizienz entsprechen.


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