Zusätzliche Umhüllungen der Verkaufsverpackungen zur Abgabe der Ware auf dem Wege der Selbstbedienung, zur Erschwerung des Diebstahls oder die vorwiegend der Werbung dienen, bezeichnet man als Umverpackungen. Die Verpackungsverordnung hat u.a. zum Ziel, unnötige Umverpackungen zu vermeiden.