Bei bestimmten Betriebsbereichen oder Gruppen von Betriebsbereichen kann aufgrund ihres Standortes, ihres gegenseitigen Abstandes und der in den Betriebsbereichen vorhandenen gefährlichen Stoffe eine erhöhte Wahrscheinlichkeit (Domino-Effekt ) oder Möglichkeit von Störfällen bestehen oder diese Störfälle können folgenschwerer sein. Die zuständige Behörde hat dies gegenüber den betroffenen Betreibern festzustellen (§ 15 Störfall-Verordnung).