Laut Störfall-Verordnung wird ein Störfall als ein Ereignis definiert, (z.B. eine Emission, ein Brand oder eine Explosion größeren Ausmaßes), das sich aus einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs in einem Betriebsbereich oder einer Anlage ergibt. Zudem führt er unmittelbar oder später innerhalb oder außerhalb des Betriebsbereichs oder der Anlage zu einer ernsten Gefahr oder zu erheblichen Sachschäden und bei dem ein oder mehrere gefährliche Stoffe beteiligt sind.
Was ist eine ernste Gefahr ?
Gemäß Störfall-Verordnung eine Gefahr, bei der das Leben von Menschen bedroht wird oder schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen von Menschen zu befürchten sind, bei der die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen beeinträchtigt werden kann oder bei der die Umwelt, insbesondere Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter geschädigt werden können, falls durch eine Veränderung ihres Bestandes oder ihrer Nutzbarkeit das Gemeinwohl beeinträchtigt würde. Für Kernkraftwerke ist unter Störfall ein Ereignisablauf zu verstehen, bei dessen Eintreten der Betrieb der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen zwar nicht fortgeführt werden kann, für den die Anlage jedoch ausgelegt ist (Auslegungsstörfall).
Weitere Definition:
Eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes einer Anlage, wodurch bestimmte Stoffe (Anhang II der Störfall-Verordnung) frei werden, entstehen, in Brand geraten oder explodieren und eine Gemeingefahr entsteht. Unter Gemeingefahr ist eine Gefahr hinsichtlich schwerer Gesundheitsstörungen von Menschen, die nicht zum betroffenen Anlagenteil gehören, für die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen oder für Sachen von hohem Wert, insbesondere Gewässer, Böden, Tier- und Pflanzenbestände, zu verstehen.
Weitere Definition:
Weckerklingeln
Buchliste: Störfall
Möchten Sie den obigen Eintrag korrigieren oder Ihr Unternehmen der Rubrik hinzufügen? Änderungen sind kostenlos. Schreiben Sie mir eine kurze Nachricht.
Ähnliche Artikel | |
Genehmigungsbehörde | ■■■■■■■ |
Genehmigungsbehörden sind die für die Genehmigung von genehmigungsbedürftigen Anlagen zuständigen . . . Weiterlesen | |
Umweltverträglichkeitsprüfung | ■■■■■■ |
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren . . . Weiterlesen | |
Genehmigungsbedürftige Anlagen | ■■■■■■ |
- Genehmigungsbedürftige Anlagen : Fachausdruck aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; gewerblich genutzte . . . Weiterlesen | |
Salz | ■■■■■■ |
Die Salz-Belastung unserer Fließgewässer ist auf verschiedene Quellen zurückzuführen: geologisch . . . Weiterlesen | |
Altlast | ■■■■■ |
Unter einer Altlast versteht man Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die . . . Weiterlesen | |
Genehmigungsbedürftige Anlagen auf industrie-lexikon.de | ■■■■■■ |
"Genehmigungsbedürftige Anlagen" ist ein Fachausdruck aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und beschreibt . . . Weiterlesen | |
Zufluss | ■■■■■ |
Zufluss wird das Wasservolumen bezeichnet, das einem bestimmten Raum oder Gebiet in einer festgelegten . . . Weiterlesen | |
Immission | ■■■■■ |
Eine Immission bzw. Immissionen sind auf Menschen, Tiere, Pflanzen oder Sachen einwirkende Luftverunreinigungen, . . . Weiterlesen | |
Umweltrelevanz | ■■■■■ |
Die Umweltrelevanz ist ein Maß für die Wichtigkeit eines Faktors und seiner Auswirkung aus der Sicht . . . Weiterlesen | |
Sedimentation | ■■■■■ |
Sedimentation bzw. Sedimentierung (von lat. sedimentum "Bodensatz") ist das Ablagern/Absetzen von Teilchen . . . Weiterlesen |