Die Stromeinspeisungsvergütung garantiert den privaten Betreibern von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien eine gesetzlich geregelte Vergütung für die Einspeisung des von ihnen erzeugten Stroms in öffentliche Stromnetze.

Die Stromeinspeisungsvergütung ist eine Förderung von erneuerbaren Energien, die in vielen Ländern eingeführt wurde, um den Ausbau von erneuerbaren Energien zu unterstützen und den Klimawandel zu bekämpfen.

Die Stromeinspeisungsvergütung garantiert den Betreibern von erneuerbaren Energieanlagen, wie z.B. Solar- oder Windkraftanlagen, eine festgelegte Vergütung für den eingespeisten Strom ins Netz. Diese Vergütung ist höher als der Marktpreis für Strom und wird für einen festen Zeitraum garantiert. Dadurch soll die Wirtschaftlichkeit von erneuerbaren Energieanlagen erhöht werden, was wiederum zu einem Ausbau der erneuerbaren Energien führt.

In Deutschland wurde die Stromeinspeisungsvergütung im Jahr 2000 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt und hat zu einem starken Ausbau von erneuerbaren Energien beigetragen. Auch in anderen Ländern wie beispielsweise Dänemark, Spanien und Japan wurde eine Stromeinspeisungsvergütung eingeführt.

Ähnliche Dinge sind beispielsweise die Net-Metering-Systeme, die in einigen Ländern verwendet werden. Hierbei wird der von der eigenen Solaranlage produzierte Strom ins Netz eingespeist und der Betreiber erhält eine Gutschrift auf seiner Stromrechnung. Eine andere Form der Förderung von erneuerbaren Energien sind Quotenregelungen, bei denen Energieversorger verpflichtet sind, einen bestimmten Anteil an erneuerbaren Energien in ihrem Strommix zu haben.

Weitere Informationen zur Einspeisevergütung bei Windkraftanlagen im Wind-Lexikon.


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