English: Convention on the Conservation of Species / Español: Convenio sobre la Conservación de Especies / Português: Convenção sobre a Conservação das Espécies / Français: Convention sur la Conservation des Espèces / Italiano: Convenzione sulla Conservazione delle Specie

Im Umweltkontext bezieht sich Artenschutzübereinkommen auf internationale Vereinbarungen oder Verträge, die darauf abzielen, bedrohte Tier- und Pflanzenarten vor dem Aussterben zu schützen. Diese Übereinkommen fördern Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und regeln den Handel mit gefährdeten Arten, um sicherzustellen, dass dieser weder das Überleben der Arten in freier Wildbahn gefährdet noch zu einer unangemessenen Nutzung natürlicher Ressourcen führt.

Allgemeine Beschreibung

Zu den wichtigsten Zielen der Artenschutzübereinkommen gehört der Schutz bedrohter Arten durch die Regulierung und Überwachung des internationalen Handels, die Erhaltung ihrer Lebensräume sowie die Förderung der Forschung und des öffentlichen Bewusstseins für den Artenschutz. Solche Übereinkommen erfordern oft die Zusammenarbeit zwischen Ländern, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaftlern und der Zivilgesellschaft, um wirksame Schutzmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.

Anwendungsbereiche

  • Regulierung des internationalen Handels: Beschränkung oder Verbot des Handels mit Exemplaren bedrohter Arten, einschließlich Tieren, Pflanzen und deren Derivaten.
  • Schutz und Wiederherstellung von Lebensräumen: Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Lebensräume bedrohter Arten und zur Wiederherstellung degradierter Ökosysteme.
  • Forschung und Monitoring: Unterstützung wissenschaftlicher Forschung zu bedrohten Arten und ihren Lebensräumen sowie Überwachung ihrer Populationen.

Bekannte Beispiele

  • CITES (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen): Reguliert den Handel mit über 35.000 Arten freilebender Tiere und Pflanzen, um sicherzustellen, dass dieser Handel ihre Überlebensfähigkeit nicht gefährdet.
  • Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD): Zielt darauf ab, die biologische Vielfalt weltweit zu erhalten, nachhaltig zu nutzen und die Vorteile der Nutzung genetischer Ressourcen gerecht zu teilen.

Behandlung und Risiken

Die Umsetzung von Artenschutzübereinkommen steht vor Herausforderungen wie illegaler Handel, Lebensraumverlust und der Bedrohung durch den Klimawandel. Die Durchsetzung internationaler Vereinbarungen erfordert starke rechtliche Rahmenbedingungen, wirksame Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen sowie die Bereitstellung ausreichender Ressourcen für Schutzmaßnahmen.

Ähnliche Begriffe und Synonyme

  • Artenschutzabkommen
  • Naturschutzabkommen
  • Internationale Artenschutzvereinbarungen

Zusammenfassung

Artenschutzübereinkommen sind wesentliche Instrumente im globalen Bemühen, bedrohte Tier- und Pflanzenarten vor dem Aussterben zu bewahren und die biologische Vielfalt für zukünftige Generationen zu schützen. Durch die Regulierung des Handels, den Schutz von Lebensräumen und die Förderung von Forschung und Bildung leisten diese internationalen Abkommen einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der Natur.

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