Das Umwelt-Lexikon
Eigensicherheit
Gemäß DIN 4757 bedeutet Eigensicherheit bei Kollektoranlagen, dass es bei normalen Betriebszuständen nicht zu Störfällen kommt, deren Behebung über den üblichen Bedienungsaufwand hinausgeht. Eine Kollektoranlage darf sich z. B. bei Überhitzung (Stillstand der Pumpe) nicht über das Sicherheitsventil entleeren.