Eine Ökobilanz analysiert möglichst umfassend den gesamten Produktlebensweg und die zugehörigen ökologischen Auswirkungen und bewertet die während des Lebenswegs auftretenden Stoff- und Energieumsätze und die daraus resultierenden Umweltbelastungen.


Andere Definition:
Ziel einer Ökobilanz ist es, die Umweltbelastungen, die durch Produkte auf deren "Lebensweg" von der Produktion bis zur Entsorgung entstehen, darzustellen und die damit verbundenen Auswirkungen solcher Umwelteinflüsse zu analysieren. Somit wird eine Bewertungsgrundlage für alle Produkte geschaffen. Die Ökobilanz spielt bei der Auswahl von Verpackungen in Zukunft eine immer größere Rolle.


Andere Definition:
Ökobilanzen haben sich in den vergangenen Jahren hierzulande und weltweit großer Beliebtheit erfreut. Zu unterscheiden ist zunächst, ob es sich um eine Produkt- oder eine Betriebsökobilanz handelt. Die Produkt-Ökobilanz untersucht, welche Auswirkungen die Zulieferung, Herstellung, Verbreitung und das Produkt selbst auf die Umwelt haben (können). Werden hierbei auch soziale Aspekte berücksichtigt, handelt es sich um eine sogenannte Produktlinienanalyse. Die Betriebs-Ökobilanz hingegen stellt nicht die Umweltrelevanz eines einzelnen Produkts, sondern eines Produktionsstandortes in den Mittelpunkt der Betrachtung. Die meisten in der Vergangenheit durchgeführten Ökobilanzen bedienen sich hierzu der Input- / Output-Analyse. Das heißt es wird untersucht, welche Rohstoff- und Energieströme dem Betrieb zugeführt werden und welche Abfall- und Abwassermengen, Luftemissionen, Energieverbräuche u.ä. durch den Produktionsprozess bedingt wurden. Über mehrere Jahre betrachtet, hat ein Unternehmen somit die Möglichkeit, Vergleiche anzustellen und Umweltbelastungen gezielt zurückzunehmen. Häufig ist damit auch eine Kostenentlastung verbunden. Problematisch ist und war in der Vergangenheit bei aller Euphorie über die große Zahl der durchgeführten Ökobilanzen, dass kaum Vergleichsmöglichkeiten zwischen den Bilanzen zweier Firmen oder gar Branchen möglich sind, da bislang keine Systematisierung, Standardisierung oder Normierung des Bilanzablaufs existiert. Das Umweltbundesamt (UBA) hat deshalb in Form eines Leitfadens für die Durchführung von Ökobilanzen vorgeschlagen, stets drei Teilschritte einer Ökobilanz zu berücksichtigen: die Sach- und Wirkungsbilanz sowie die abschließende Bewertung. Über die reine Input-/Output-Betrachtung (Sachbilanz) hinausgehend, ist dabei die Wirkung beispielsweise der Emissionen zu untersuchen und beides in Form einer Bewertung hinsichtlich nötiger Konsequenzen zu gewichten.