- Nachweisverfahren : Formales Verfahren zur Überwachung der Entsorgung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle, in der Regel bestehend aus einem Entsorgungsnachweis, der eine Vorabkontrolle über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung darstellt, und dem Begleitscheinverfahren, das den Nachweis über die durchgeführte Entsorgung sicherstellt. Sofern die Entsorgung durch einen besonders zuverlässigen oder qualifizierten Betrieb (z.B. Entsorgungsfachbetrieb) erfolgt, kann die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung statt durch einen Entsorgungsnachweis auch durch ein Anzeigeverfahren erfolgen.