Allgemein wird unter Abfalllagerung die geordnete Entsorgung von Abfällen auf Deponien verstanden. Es handelt sich nach den neuen Konzepten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes dabei ausschließlich um Abfälle, die nicht vermeidbar und nicht weiter verwertbar sind.

Unter Abfalllagerung versteht man die Deponierung von Abfällen auf speziell dafür vorgesehenen Flächen. Hierbei geht es darum, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen vor den schädlichen Auswirkungen von Abfällen zu schützen. Dabei müssen die Deponien bestimmte Anforderungen erfüllen und regelmäßig kontrolliert und überwacht werden, um Umweltbelastungen zu minimieren.

Beispiele für Abfalllagerungen sind Mülldeponien, auf denen Haus- und Gewerbeabfälle gelagert werden, aber auch Sondermülldeponien für gefährliche Abfälle wie beispielsweise Chemikalien oder radioaktive Stoffe. Auch Baustellenabfälle, Bauschutt und Asbesthaltige Materialien können auf speziellen Deponien gelagert werden.

Einige ähnliche Begriffe im Umweltkontext sind: