Trinkwasseraufbereitung

Als Trinkwasser soll ein natürliches Wasser verwendet werden, das keiner Aufbereitung bedarf. Etwa zwei Drittel des abgegebenen Trinkwassers in Bayern brauchen keine Aufbereitung. Das restliche Drittel muss im wesentlichen deshalb aufbereitet werden, weil die natürliche Beschaffenheit zu technischen Problemen bei der Verteilung des Wassers führen würde, wie z.B. Korrosion der Rohrleitungen etc. das natürliche Grundwasser gesundheitlich bedenkliche Stoffe in zu hoher Konzentration, wie z.B: Arsen, enthält das Grundwasser Trübstoffe und hygienisch bedenkliche Keime enthält, das Grundwasser durch menschliche Einflüsse mit gesundheitsschädlichen Stoffen belastet ist, z.B. Lösungsmitteln. Die weitaus meisten Aufbereitungen dienen dazu, ein von Natur aus für die Verteilung technisch noch nicht geeignetes Grundwasser in den erforderlichen Zustand zu versetzen.
Weitere Definition:
Als Trinkwasser soll ein natürliches Wasser verwendet werden, das keiner Aufbereitung bedarf.
Weitere Definition:
Trinkwasseraufbereitung ist der fachliche Oberbegriff für die Gesamtheit der Maßnahmen zur Verbesserung der Trinkwasserbeschaffenheit. Trinkwasseraufbereitung ist die in verschiedenen Prozessen ablaufende Behandlung des Rohwassers mit physikalischen, chemischen und biologischen Wirkungsmechanismen, um seine Beschaffenheit dem jeweiligen Verwendungszweck anzupassen. Dabei ist es nicht Zweck der Trinkwasseraufbereitung, die Wasserabnehmer mit bestimmten Medikamenten (z. B. Fluor) zu versorgen oder das Wasser so zu verändern, dass es für bestimmte technische Anwendungen geeigneter wird (z. B. weitgehendste Enthärtung), sondern lediglich, dass es den Anforderungen an ein gutes Trinkwasser genügt. Zur Trinkwasseraufbereitung zählen u. a. die Filtration, die Oxidation (z. B. Enteisenung, Entmanganung), die Entsäuerung, die zentrale Enthärtung, die Sedimentation, die Entkeimung und die Sterilisation