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Herstellungs- und Verwendungsverbote : Anhang IV der GefStoffV regelt die
Herstellungs- und Verwendungsverbote für folgende
Verbindungen :
DDT
Asbest
Formaldehyd
Dioxine und Furane
Gefährliche und krebserzeugende flüssige Stoffe und Zubereitungen
Quecksilberverbindungen
Benzol
Arsenverbindungen
Aromatische Amine
Bleicarbonate und -sulfate
Zinnorganische Verbindungen
Di-oxo-di-n-butyl-stanniohydroxyboran
Vinylchlorid
Polychlorierte Biphenyle und polychlorierte Terphenyle
Pentachlorphenol
Teervle
Aliphatische Chlorkohlenwasserstoffe
Cadmium
Monomethyltetrachlordiphenylmethan,
Monomethyldichlordiphenylmethan und
Monomethyldibromdiphenylmethan
Im
Zusammenhang mit diesen Verbindungen sind auch die Regelungen der Chemikalienverbotsverordnung relevant.
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