Das Umwelt-Lexikon
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Agenda kommt aus dem Lateinischen und steht für "Was zu tun ist". Die sogenannte "Agenda 21" wurde 1992 auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro beschlossen und beinhaltet ein weltweites Aktionsprogramm für eine umweltverträgliche und nachhaltige Entwicklung im 21. Jahrhundert.
Das Abwasserabgabengesetz wurde am 1976-09-13 erlassen (BGBI. I, S. 2721, berichtigt S. 3007), trat am 1978-01-01 in Kraft und sieht eine Abgabepflicht ab 1981-01-01 vor. Das Gesetz wurde zuletzt am 1990-11-06 (BGBI. I, S. 2432) geändert. Auf der Grundlage des Abwasserabgabengesetzes müssen Einleiter schädlichen Abwassers (Gemeinden, Industrie) eine Abgabe zahlen.
Die Einleitung von Abwasser (Abwassereinleitung) in oberirdische Gewässer stellt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einen Benutzungstatbestand dar und ist gemäß § 2 in Verbindung mit § 7 WHG erlaubnispflichtig. Durch die 4. Novelle zum WHG ist in dieses Gesetz der § 7a - eine für die Praxis grundlegende Bestimmung - eingefügt worden,
Die Altölentsorgung ist ein wichtiger Bereich im Umweltschutz, da Mineralöl schädlich für die Umwelt ist.
Jährlich werden in Deutschland ca. 1,1 Mio t Frischöl eingesetzt. Knapp die Hälfte davon geht durch Schmierung, Oxidationsprozesse und Leckagen verloren. Etwa 600.000 t fallen als Altöl an.
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