Wasch- und Reinigungsmittel im Sinne des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) sind handelsübliche Erzeugnisse, die zur Reinigung bestimmt sind oder bestimmungsgemäß die Reinigung unterstützen und nach ihrem Gebrauch erfahrungsgemäß in Gewässer gelangen können.
Als Wasch- und Reinigungsmittel gelten auch Erzeugnisse, die grenzflächenaktive Stoffe (Tenside) oder organische Lösemittel enthalten und vom Verbraucher aufgrund der Art und Weise des Produktdargebots unmittelbar zur Reinigung verwendet werden können. Keine Wasch- und Reinigungsmittel, die nach dem WRMG jedoch diesen gleichgestellt werden, sind solche Erzeugnisse, die bestimmungsgemäß auf Oberflächen aufgebracht und bei einer einmaligen Reinigung mit Wasch- und Reinigungsmittel überwiegend abgelöst werden und erfahrungsgemäß danach in Gewässer gelangen können.
Bestandteile von Wasch- und Reinigungsmitteln gelangen mit dem kommunalen Abwasser in Gewässer, da ein hundertprozentiger Rückhalt auch in modernsten drei- oder vierstufigen Kläranlagen nicht möglich ist. Die Haupteintragswege der Wasch- und Reinigungsmittelbestandteile in Abwässer sind jedoch direkte Abwassereinleitungen (z. B. Straßenentwässerung ohne Kläranlagenanschluss, Direkteinleitung von Abwässern aus der Mischkanalisation bei Überlastung durch starke Niederschläge) und unzureichende Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln regeln das Verordnungen (Tensidverordnung, Phosphathöchstmengenverordnung).
In der Bundesrepublik Deutschland wurden 1991 (alle Bundesländer) verbraucht:
Universalwaschmittel 614.000 t
Spezialwaschmittel 112.000 t