Wasch- und Reinigungsmittel im Sinne des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) sind handelsübliche Erzeugnisse, die zur Reinigung bestimmt sind oder bestimmungsgemäß die Reinigung unterstützen und nach ihrem Gebrauch erfahrungsgemäß in Gewässer gelangen können. Als Wasch- und Reinigungsmittel gelten auch Erzeugnisse, die grenzflächenaktive Stoffe (Tenside) oder organische Lösemittel enthalten und vom Verbraucher aufgrund der Art und Weise des Produkt­dargebots unmittelbar zur Reinigung verwendet werden können. Keine Wasch- und Reinigungsmittel, die nach dem WRMG jedoch diesen gleichgestellt werden, sind solche Erzeugnisse, die bestimmungs­gemäß auf Oberflächen aufgebracht und bei einer einmaligen Reinigung mit Wasch- und Reinigungsmittel überwiegend abgelöst werden und erfahrungsgemäß danach in Gewässer gelangen können.
Bestandteile von Wasch- und Reinigungsmitteln gelangen mit dem kommunalen Abwasser in Gewässer, da ein hundert­prozentiger Rückhalt auch in modernsten drei- oder vierstufigen Kläranlagen nicht möglich ist. Die Haupteintragswege der Wasch- und Reinigungs­mittel­bestandteile in Abwässer sind jedoch direkte Abwasser­einleitungen (z. B. Straßen­entwässerung ohne Kläranlagen­anschluss, Direkteinleitung von Abwässern aus der Misch­kanalisation bei Überlastung durch starke Niederschläge) und unzureichende Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungs­mitteln regeln das Verordnungen (Tensid­verordnung, Phosphat­höchstmengen­verordnung).
In der Bundesrepublik Deutschland wurden 1991 (alle Bundesländer) verbraucht:
Universalwaschmittel 614.000 t
Spezialwaschmittel 112.000 t