Klärschlamm ist eine Bezeichnung für den ausgefaulten bzw. auf sonstige Weise stabilisierten Schlamm aus Kläranlagen. Klärschlamm aus häuslichen Abwässern enthält viele Nähr- und Humusstoffe und kann unter bestimmten Voraussetzungen als Düngemittel verwendet werden.

Einzelheiten regelt die Klärschlamm-Verordnung vom 1992-07-01 (BGBl. I S. 912). Klärschlamm kann je nach Abwasserart und Behandlungsverfahren umwelt-/gesundheitsgefährdende Stoffe wie Krankheitskeime und Schwermetalle (z. B. Cadmium, Blei, Quecksilber) enthalten. Anfang der 90er Jahre mussten rd. 60 Mio. m3 K. entsorgt werden; dies entspricht einer Trockenmasse von etwa 3 Mio. Tonnen.

Klärschlamm aus Großkläranlagen ist meist mit verschiedensten Stoffen belastet und wird demzufolge nur noch ungern von der Landwirtschaft abgenommen. Es bleibt dann nur noch das Verbringen auf Deponien oder das Verbrennen. Beide Lösungen sind wegen der hohen Transportkosten, des hohen Energieverbrauchs und wegen der ökologischen Belastung keine Dauerlösung


Weitere Definition:
Klärschlamm fällt bei der Behandlung von Abwasser in Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen) an. Er wird entwässert, getrocknet oder in sonstiger Form weiterbehandelt. Oft wird Klärschlamm aufgrund seiner geringen Schadstoffgehalte meist kompostiert und landwirtschaftlich verwertet.
Die thermische Behandlung von Klärschlamm ist ebenfalls möglich.


Weitere Definition:
Klärschlamm ist ein allgemeiner Oberbegriff für die im Klärprozess anfallenden Schlämme:

  • Rohschlamm
  • Primärschlamm
  • Belebtschlamm
  • Rücklaufschlamm
  • Sekundärschlamm bzw. Überschussschlamm
  • Tertiärschlamm
  • Schwimmschlamm
  • Trockenschlamm


Klärschlamm ist i.d.R. die Bezeichnung für den ausgefaulten bzw. auf sonstige Weise stabilisierten Schlamm aus Kläranlagen. Klärschlamm aus häuslichen Abwässern enthält viele Nähr- und Humusstoffe und kann unter bestimmten Voraussetzungen als Düngemittel verwendet werden. Einzelheiten regelt die Klärschlamm-Verordnung. Klärschlamm kann je nach Abwasserart und Behandlungsverfahren umwelt-/gesundheitsgefährdende Stoffe wie Krankheitskeime und Schwermetalle enthalten. Anfang der 90er Jahre mussten rd. 60 Mio. m3 Klärschlamm in Deutschland entsorgt werden; dies entspricht einer Trockenmasse von etwa 3 Mio. Tonnen. Klärschlamm aus Großkläranlagen ist meist mit verschiedensten Stoffen belastet und wird demzufolge nur noch ungern bzw. gegen entsprechende Honorierung von der Landwirtschaft abgenommen. Alternativ werden das Verbringen auf Deponien oder das Verbrennen durchgeführt.

Wegen des hohen Anteils an organischem Material (60-70%) wird Klärschlamm i.d.R. in beheizten Faulbehältern ausgefault und in weiteren Verfahrensstufen zur Volumenreduktion entwässert (z.B. Eindickung, Filtration). Durch aufwändigere Abwasserreinigung und steigenden Trinkwasserverbrauch wächst der Klärschlamm-Anfall bei zunehmenden Problemen der Beseitigung. Der Klärschlamm-Anfall erhöhte sich in Deutschland von 18 Mio m3 (1970) auf 51,7 Mio m3 (1990). Durch die Nachbehandlung des Klärschlamms wird die zu entsorgende Restmenge auf 17,6 Mio m3 reduziert. Umweltschädlich sind vor allem die Gehalte vieler Klärschlämme an Schwermetallen und organischen Schadstoffen wie Dioxinen und halogenierten Kohlenwasserstoffen. Durch diese Schadstoffe wird die landwirtschaftliche Verwertung und Kompostierung oft unmöglich gemacht (Klärschlammverordnung). Daher werden in Deutschland nur ca. 28% des Klärschlamms landwirtschaftlich verwertet. Der restliche Klärschlamm wird deponiert (Deponie, zu 59%) oder verbrannt (Müllverbrennung, 9%). In der damaligen DDR wurden 1988 71% des Klärschlamms landwirtschaftlich verwertet und 29% deponiert.


Weitere Definition:
(auch Vorklärschlamm) Gemeint ist der Schlamm, der sich in der Vorklärung absetzt. Er enthält meist auch größere Teilchen von Fäkalien, Gemüse, Obst, Textilien, Papier... Der Klärschlamm muss mindestens alle 2 Jahre (öfters jedes Jahr) von einer dafür zuständigen Firma ausgesaugt werden.


Weitere Definition:
Der Klärschlamm bezeichnet die in einer Kläranlage aus dem Abwasser abgetrennten wasserhaltigen Feststoffe mineralischer und organischer Art, ausgenommen Rechen-, Sieb- und Sandfanggut


Weitere Definition:
Klärschlamm ist der bei der Abwasserbehandlung in Kläranlagen anfallende Schlamm.