English: waste disposal, garbage collection
Die Abfallentsorgung umfasst gemäß Definition im Abfallgesetz die Abfallverwertung und das Ablagern von Abfällen einschließlich, der Teilschritte Einsammeln, Befördern, Behandeln und Lagern, im engeren Sinne das Behandeln und Ablagern.

Zum Behandeln gehören hauptsächlich die chemisch-physikalische Vorbehandlung (Zerkleinerung, Neutralisierung u. Entgiftung), Verbrennung sowie die Kompostierung. Die Ablagerung erfolgt auf oberirdischen Deponien bzw. in Untertagedeponien.


Weitere Definition:
Englisch: waste disposal, garbage collection
Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen sowie die hierzu erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns und Lagerns sowie der Schadstoffminimierung.


Weitere Definition:
Englisch: waste disposal, garbage collection
Nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz umfasst Abfallentsorgung die (Abfall)-Entsorgung und (Abfall)-Beseitigung.


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