Die TA Luft ist die "Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft)". Sie ist ein an die Vollzugsbehörden gerichtetes Regelwerk zum Umweltschutz. Die Betreiber industrieller und gewerblicher Anlagen sind von den Vorschriften der TA Luft erst betroffen, wenn Sie von den zuständigen Behörden in Auflagen umgesetzt worden sind. Die TA Luft enthält nach § 48 BImSchG vor allem Immissionswerte, Emissionswerte und Vorschriften für Messverfahren für Schadstoffe.
Andere Definition:
Die Technische Anleitung (TA) zur Reinhaltung der Luft (TA Luft): Sie wurde 1986 erlassen. Innerhalb des BImSchG und deren Verwaltungsvorschriften richtet sich die TA Luft in erster Linie an die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen. Die Betreiber solcher Anlagen haben nach den Grundsätzen des BImSchG zu handeln und Anlagen nach dem Stand der Technik zu erstellen oder zu betreiben. Grenzwerte, Emissions- und Immissionswerte und im besonderen Schwellenwerte sind unbedingt einzuhalten. Für ältere Anlagen sieht der Gesetzgeber ein Altanlagensanierungskonzept vor. Die TA Luft enthält u.a. auch allgemeine Emissionswerte für staub- und gasförmige Stoffe.
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